Allgemeine Geschäftsbedingungen
Easydisplay GmbH
Sauerweinstr. 4
30167 Hannover
Telefon: +49-(0)511-123-505 0
Fax: +49-(0)511-123-505 10
Web: www.easydisplay.com
E-Mail: info@easydisplay.com
Finanzamt: Hannover Nord
Steuernummer: 25/209/13279
USt.Id.: DE253219406
Geschäftsführer: Markus und Michael Goch
Registergericht: Amtsgericht Hannover
HRB-Nummer: 201527
§ 1 Allgemeine Bestimmungen
1. Sämtlichen mit der Firma Easydisplay GmbH getroffenen Vereinbarungen liegen die im Folgenden dargelegten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Grunde. Diese gelten durch die Auftragserteilung oder auch die Annahme einer Lieferung als anerkannt.
2. Mündliche, zusätzliche oder abweichende Bedingungen und Vereinbarungen bedürfen unserer ausdrücklichen Bestätigung und sind für uns nur verbindlich, wenn diese durch uns schriftlich bestätigt wurden. Dies gilt auch, wenn wir diesen nicht ausdrücklich widersprechen.
§ 2 Angebote und Vertragsschluss
1. Ab dem Datum der Abgabe eines Preisangebotes durch uns behält dieses 4 Wochen Gültigkeit, Sonderangebote und Aktionen sind nur bis zu dem in der Aktion genannten Datum gültig. Davon kann nur durch eine ausdrückliche andere Regelung abgewichen werden. Sofern keine schriftliche Auftragsbestätigung seitens des Auftragsgebers vorliegt behalten wir uns das Recht vor, jederzeit von unserem Angebot zurückzutreten.
2. Ein Kaufvertrag zwischen der Easydisplay GmbH und dem Besteller über die Handelsware bzw. das Vertragserzeugnis kommt durch eine schriftliche, mündliche oder fernmündliche Auftragsbestätigung des Auftragsgebers zustande. Beim Fehlen einer Auftragsbestätigung kommt der Vertag durch die widerspruchslose Entgegennahme einer ausgestellten Rechnung zustande. Technische Angaben wie Abmessungen und Gewichtsangaben in unseren Informations- und Werbeunterlagen sind unverbindlich.
3. Der Besteller/Auftraggeber ist grundsätzlich an seine Auftragsbestätigung bzw. schriftliche- oder mündliche Bestellung der Ware gebunden.
4. Die Easydisplay GmbH vertreibt ausschließlich an Unternehmer/Gewerbetreibende.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen und Lieferung
1. Alle von uns angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich Transportkosten sowie gesetzlicher Mehrwertsteuer. Solange nichts Gegenteiliges vereinbart wurde trägt der Besteller die Versandkosten.
2. Der Abzug von Skonto ist nur bei besonderer Vereinbarung zulässig.
3. Der Kaufpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Als Zahlungseingang gilt bei Banküberweisung und Scheck der Tag der Valuta.
4. Bei Design- oder Textleistungen sowie Großprint wird die Rechnung mit dem Tag der Fertigstellung, bei Handelswaren mit dem Tag der Lieferung gestellt.
5. Wir behalten uns das Recht vor, bei neuen Geschäftskontakten die Vorauszahlung von 2/3 der voraussichtlichen Rechnungssumme oder die Zahlung des gesamten Rechnungsbetrages gegen vollständige Vorauskasse zu verlangen. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber mit der Zahlungsverpflichtung aus anderen bestehenden oder auch früheren Vertragsverhältnissen im Rückstand steht. Zudem sind wir berechtigt, notwendige Fremdleistungen im Namen sowie auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen.
6. Sofern sich ein Auftrag über längere Zeit erstreckt, von uns hohe finanzielle Vorleistungen erfordert oder wenn er in Teilen abgenommen wird können wir Abschlagszahlungen verlangen. Diese betragen 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50 % der Arbeiten und 1/3 bei Rechnungserhalt oder bei Abnahme der Teile in jeweiliger Höhe der Rechnungssumme der Teile.
7. Wir sind berechtigt, bei Bonitätsverlust, Zahlungsschwierigkeiten sowie Zahlungsverzug des Auftraggebers, Scheck- oder Wechselprotest oder Konkurs weitere Lieferungen nur gegen vollständige Vorauskasse auszuführen. Weiterhin sind wir auch berechtigt, alle erteilten Aufträge zu kündigen, die weitere Bearbeitung einzustellen und die bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Arbeiten und Kosten in Rechnung zu stellen. Auch gestundete oder noch nicht fällige Rechnungen können fällig gestellt werden und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel oder Schecks, Barzahlungen oder Sicherheitsleistungen verlangt werden.
8. Wechsel und Schecks werden von uns zahlungshalber und nach vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt der Diskontierbarkeit angenommen. Diese werden nur unter Abzug der Einzugs- und Diskontspesen gutgeschrieben.
9. Wir treten sämtliche Forderungen an die Norddeutsche Factoring GmbH (NFG), Hans-Böckler-Allee 26, 30173 Hannover, ab. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit erfolgt eine Bonitätskunden unserer Kunden.
§ 4 Eigentumsvorbehalt
1. Die Firma Easydisplay GmbH behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung vor. Hierunter fallen auch Verzugszinsen sowie Rechtsverfolgungskosten. Die Ware ist nicht in anderem Namen verpfändbar oder belastbar oder anderweitig als Sicherheit zu verwenden.
2. Für die Dauer der Wirksamkeit des Eigentumsvorbehalts ist der Auftraggeber verpflichtet, das Eigentum der Firma Easydisplay GmbH zu wahren. Er trägt die Gefahr der Abnutzung, Beschädigung oder des Untergangs. Dies gilt auch, wenn die gelieferte Ware bzw. das Vertragserzeugnis für einen Dritten und nicht unmittelbar für den Auftraggeber bestimmt ist. Vielmehr besteht die Verpflichtung, den Dritten auf den Eigentumsvorbehalt ausdrücklich hinzuweisen.
3. Der Firma Easydisplay GmbH ist jeder Standortwechsel der Eigentumsvorbehaltsware schriftlich mitzuteilen. Dies gilt auch für Eingriffe durch Dritte, insbesondere bei Pfändungen.
4. Wir räumen an Entwürfen und Werkzeichen ein Nutzungsrecht ein. Hierbei werden keine Eigentumsrechte übertragen. Originale können im Falle einer Präsentation als Leihgabe beim Auftraggeber verbleiben und müssen innerhalb einer angemessenen Frist unbeschädigt zurückgegeben werden. Der Auftraggeber trägt für Zu- bzw. Rücksendung Gefahr und Kosten.
5. Die zur Herstellung des Vertragserzeugnisses verwendeten Mittel wie z.B. Layouts oder EDV-Daten bleiben in unserem Eigentum. Dies gilt auch, wenn die Anfertigung oder Verwendung gesondert vergütet wird. Eine Ausnahme hierzu besteht, wenn das Vertragserzeugnis selbst eines dieser Mittel darstellt.
§ 5 Urheberrecht und Nutzungsrechte
1. Die Easydisplay GmbH behält sich an Angeboten, Grafiken, Mustern, Zeichnungen und Fotos die Urheberrechte vor. Jeder an uns erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag. Dieser ist auf die Einräumung von Nutzungsrechten gerichtet.
2. Die von uns erstellten Grafiken, Muster, Zeichnungen und Fotos als persönliche geistige Schöpfung dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung sowohl im Original als auch bei der Reproduktion nicht verändert werden. Jegliche Nachahmung ist unzulässig. Dies gilt auch für Teile oder Details.
3. Durch uns erstellte Designarbeiten dürfen nur für die mit uns vereinbarte Nutzungsart sowie Verwendungszweck verwertet bzw. genutzt werden. Sonstige weitergehende und anderweitige Nutzungen bedürfen der Zustimmung der Easydisplay GmbH. Zudem ist in solchen Fällen ein entsprechendes Nutzungshonorar durch uns festzulegen. Hierdurch erwirbt der Besteller ein Nutzungsrecht im vereinbarten Rahmen. Sofern nichts anderes vereinbart wird erwirbt der Besteller durch die Zahlung dieses Nutzungshonorars ein ausschließliches Nutzungsrecht. (gem. § 31 III UrhG)
4. Vorschläge sowie Mitarbeit des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Höhe des Honorars. Anderes gilt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
5. Der Auftraggeber ist für die Prüfung des Rechts über die Berechtigung der vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen wie z.B. Fotos und Texte zur Verwendung, Vervielfältigung und Veränderung sowie dem Recht der urheberrechtlichen Befugnis allein verantwortlich.
§ 6 Haftung
1. Wir haften weder für die wettbewerbs- noch für die warenzeichenrechtliche Zulässigkeit/Eintragungsfähigkeit unserer Designleistungen/Entwürfe.
2. Sofern Änderungen nach Druckfreigabe vorgenommen werden müssen gehen alle hierdurch entstehenden Spesen/Kosten zu Lasten des Auftragsgebers. Hiervon sind die Kosten des Maschinenstillstandes eingeschlossen.
3. Die Haftung für Fehler in den vom Auftraggeber eingereichten Unterlagen (z.B. Entwürfe, Skizzen, Materialien etc.) ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für Korrekturabzüge, die vom Auftraggeber nicht erkannte Fehler und nicht rechtzeitig gerügte Fehler enthalten. Die Haftung ist auch ausgeschlossen, wenn eine Korrekturlesung vereinbart wurde und diese gesondert vergütet wird. Es haftet in jedem Fall der Auftraggeber, sofern eine Zusendung eines Korrekturabzugs nicht ausdrücklich verlangt wurde.
4. Für sämtliche zur Abwicklung und Produktion des Vertragserzeugnisses notwendige Gegenstände/bei der Produktion entstehende Gegenstände, die nicht dem Eigentumsvorbehalt gem. § 5 unterliegen sowie sämtliche weitere Gegenstände aus dem Besitz des Auftragsgebers übernehmen wir keine Haftung, sofern diese nicht binnen 4 Wochen vom Auftraggeber abgefordert werden. Wir behalten uns das Recht vor, die Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers zurückzusenden.
5. Die für notwendige Fremdleistungen in Anspruch genommene Vertragspartner sind keine Erfüllungsgehilfen. Sofern das Gesetz nichts anderes bestimmt ist die Haftung für dessen Arbeitsergebnisse ausgeschlossen.
6. Für die Sachmängelgewährleistung finden die §§ 433 ff. BGB sowie § 377 HGB entsprechende Anwendung. Ein etwaiger Sachmangel ist uns schriftlich oder mündlich oder ggf. durch die Übersendung von Bildern und nicht durch das bloße Zurücksenden der Ware anzuzeigen. Die Abholung mangelhafter Ware übernimmt die Easydisplay GmbH auf eigene Rechnung. Der Käufer ist dabei verpflichtet, die reklamierte Ware zur Versendung so vorzubereiten und zu verpacken, dass es bei dem Transport zu keiner Warenbeschädigung kommt.
7. Ohne die Zusendung eines farbverbindlichen Proofs oder Farbwertangaben (Pantone/HKS) können wir keine Haftung bei Farbabweichungen übernehmen.
§ 7 Lieferzeit und Liefertermine
1. Die von uns angegebene Lieferzeit setzt die rechtzeitige- und ordnungsgemäße Erfüllung der entsprechenden Verpflichtungen des Bestellers/Auftraggebers voraus. Die Lieferzeit beginnt mit dem Eingang der druckfähigen Daten/von Ihm zu beschaffende Unterlagen bzw. der Druckfreigabe bei Erstellung eines Testprints oder Grafikerstellung/Grafikdienstleistungen durch uns.
2. Die Lieferzeit wird für die Dauer von der Prüfung von Werbetexten, Korrekturabzügen, Andrucken, Proofs, Grafiken etc. unterbrochen und beginnt erst mit der Bestätigung der Änderung.
3. Sofern durch den Auftraggeber nach der Auftragsbestätigung oder Annahmeerklärung eine die Anfertigungsdauer beeinflussende oder Lieferschwierigkeiten mit sich bringende Änderung des Vertrags, so beginnt die Lieferzeit erst mit Bestätigung der Änderung.
4. Wurden keine Liefertermine, jedoch eine nach bestimmten Zeiträumen bemessenen Lieferzeit vereinbart, so beginnt diese nach Absenden der Auftragsbestätigung oder nach Erhalt aller durch den Besteller zu erbringenden und für die Produktion notwendigen Unterlagen. Diese endet am Tage der Fertigstellung des Vertragserzeugnisses oder dem Erhalt der Handelsware.
5. Die angegebenen Produktionszeiten können in Ausnahmefällen und Anfrage im Einzelfall wie folgt verkürzt werden:
- - 20% Eilzuschlag auf Grafiken (bei Unterschreitungder angegebenen Produktionszeit)
- - 50% Expresszuschlag auf Grafiken (bei Produktion innerhalb von 24 Std.)
6. Durch höhere Gewalt verursachte Betriebsstörungen (z.B. durch Krieg, Streik,Versagen der Verkehrsmittel, Heizstoff-, Kraftstoff- oder Energiemangel etc.) im eigenen und/oder im fremden Betrieb, die für Transport und Herstellung maßgeblich sind, befreien von der Einhaltung vereinbarter Liefertermine und Preise.
§ 8 Lieferung, Versand und Verpackung
1. Wir übernehmen keine Verbindlichkeit für schnellsten/preiswertesten Versand.
2. Die von uns berechneten Versandkosten enthalten die Kosten für die Verpackung.
§ 9 Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
1. Vom Auftraggeber sind die Korrekturabzüge, Andrucke und Proofs sorgfältig auf Fehler zu prüfen. Sämtliche Änderungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Hinsichtlich der Haftung gilt § 8.
2. Die Easydisplay GmbH berechnet für die Bearbeitung offener Datensätze 70 €/Std.
3. Die Easydisplay GmbH bietet einen Profidatencheck zum Preis von 35 € an. Dieser dient zur Überprüfung der Printfähigkeit. Der Inhalt des Profidatenchecks ist in der entsprechenden Leistungsbeschreibung fixiert. Sofern es trotz Profidatencheck zu Druckfehlern kommt, die durch den Datencheck hätten erkannt werden müssen, erkennt die Easydisplay GmbH diesen als von Ihr zu verschuldender Sachmangel an. Hinsichtlich der Haftung gilt § 8, Nr. 6.
4. Sofern uns bei Leistungen ein Nutzungsrecht eingeräumt wird erfolgt die Produktions- und Drucküberwachung durch uns. Wir behalten uns in diesem Fall das Recht vor, die notwendigen Entscheidungen nach eigenem Ermessen und unter Berücksichtigung der Vorstellungen und Vorgaben des Auftraggebers zu treffen und auch entsprechende Anweisungen zu erteilen.
5. Wir behalten uns das Recht vor, Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.
§ 10 Gestaltungsfreiheit, Produktionswahl und Firmentext
1. Sowohl die Wahl der Produktionsmittel als auch die Wahl der Produktionsstätten liegt bei uns.
2. Wir sind berechtigt, unseren Firmentext und/oder unser Firmenzeichen auf Vertragserzeugnissen aller Art nach Maßgabe des gegebenen Raumes anzubringen und ggf. in die Gestaltung von Designleistungen mit einzubinden.
3. Es besteht im Rahmen des übernommenen Auftrags Gestaltungsfreiheit.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
1. Für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Erfüllungsort und Gerichtsstand Hannover.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 12 Schlussbestimmungen
1. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtskräftig für unwirksam erklärt werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Vielmehr gilt sie als durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Ergebnis der ursprünglichen Regelung möglichst nahe kommt und den Interessen der Firma Easydisplay GmbH Rechnung trägt bzw. wird sie durch die einschlägige gesetzliche Regelung ersetzt.
2. Für Vertreter besteht keine Inkassoberechtigung.




